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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und der Office Team Schreibservice Inh. Patricia Schult, Grenzstraße 21, 53940 Hellenthal (Auftragnehmer). Auch soweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

2. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Zum Vertragsschluss bedarf es des Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Beide - Auftragserteilung und Auftragsbestätigung - können mündlich erteilt werden. Der Vertragsschluss erfolgt mit Erteilung der mündlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

4. Auftragsbestätigung

Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

5. Verwendung Dritter

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

6. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d.h. via Postsendung, Faxsendung, Überbringung oder über elektronische Datenfernübertragung. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung in anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.

7. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind nur bei verbindlicher Vereinbarung von "Express-Service" bindend. Dies bedarf einer fernmündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist dann angehalten, den Auftrag innerhalb von 1 bis 2 Tagen zu erfüllen. In allen anderen Fällen bemüht sich der Auftragnehmer um Einhaltung angegebener Lieferzeiten und wird den Auftraggeber über eintretende erhebliche Verzögerungen schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Verzögerungen von weniger als 10 % sind nicht erheblich. Bei eintretenden Verzögerungen ist der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen Verstreichen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8. Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich der Auftragnehmer vor, auf eine Vorauszahlung von höchstens 30 % der Auftragssumme zu bestehen.

9. Widerrufsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz in Verbindung mit § 361a BGB sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung, durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftrageber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat, gewöhnlich mit Zugang auf dem Server, auf dem sich sein E-Mail-Account befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Der Widerruf ist durch E-Mail oder durch einen anderen dauerhaften Datenträger zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist.
Das Widerrufrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerruffrist mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat; spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsschluss.

10. Sofortige Ausführung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerruffrist nach Ziffer 9 zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerruffrist ausdrücklich zu.

11. Stornierung

Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufrechts nach Ziffer 9 berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefertigten Teile des Textes  zu bezahlen.

12. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Auftraggeber, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist, unverzüglich, bei Nichtkaufleuten innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt eine solche Fristsetzung, sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung nach Fristsetzung hat der Auftraggeber das Recht auf wahlweise Wandlung oder Minderung.

13. Störungen, höhere Gewalt

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

14. Haftungsbegrenzung

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.

Der Auftragnehmer ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offenzulegen soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.

15. Datenschutz

Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko ausdrücklich hingewiesen.

16. Datensicherheit

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag.

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand Schleiden.